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   OLG Hamm, 11.05.2010 - III-2 Ws 86/10   

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OLG Hamm, 11.05.2010 - III-2 Ws 86/10 (https://dejure.org/2010,5666)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.05.2010 - III-2 Ws 86/10 (https://dejure.org/2010,5666)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - III-2 Ws 86/10 (https://dejure.org/2010,5666)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    StGB § 232
    Prostitution, Förderung, Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen"

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückführung des Erfolgs der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution auf die Einflussnahme des Täters als Voraussetzung des Tatbestandsmerkmals "Dazu-Bringen" gemäß § 232 Strafgesetzbuch (StGB); Hervorrufen eines unvorhanden Entschlusses der Frauen als Aufnahme der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 1 KLs 47 Js 74/09
  • OLG Hamm, 11.05.2010 - III-2 Ws 86/10

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 279 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 Ws 86/10
    Der Bundesgerichtshof hat in einer seiner jüngeren Entscheidungen zu diesem Problemkreis (Beschluss vom 07.07.2009 in 3 StR 132/09) ausgeführt, das Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen" setze voraus, dass der Erfolg der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution auf die Einflussnahme des Täters zurückzuführen ist, er also den bislang nicht vorhandenen Entschluss der Frauen, der Prostitution nachzugehen, erst hervorruft, oder die Geschädigten von dem von ihnen gefassten Entschluss, die Prostitution aufzugeben oder in geringerem Maße auszuüben, abbringt (BGH NStZ-RR 2004, 233).

    Der Täter muss einen bislang nicht vorhandenen Entschluss des Opfers, ein solches Beschäftigungsverhältnis einzugehen, hervorrufen oder das Opfer von seinem Entschluss, die Beschäftigung aufzugeben, abbringen (vgl. BGH StraFo 2009, 429, 430; NStZ-RR 2004, 233, 234).

  • BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09

    Schwerer Menschenhandel (Anwerben); Gewerbsmäßigkeit (besonderes persönliches

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 Ws 86/10
    In seiner Entscheidung vom 07.07.2009 (3 StR 132/09) hat der 3. Senat des Bundesgerichtshofs ausgeführt, das Tatbestandsmerkmal des "Dazu-Bringens" setze voraus, dass der Erfolg der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution auf die Einflussnahme des Täters zurückzuführen sei, der Täter also den bislang nicht vorhandenen Entschluss der Frauen, der Prostitution nachzugehen, erst hervorruft, oder die Geschädigten von dem von ihnen gefassten Entschluss, die Prostitution aufzugeben oder in geringerem Maße auszuüben, abbringt.

    Der Bundesgerichtshof hat in einer seiner jüngeren Entscheidungen zu diesem Problemkreis (Beschluss vom 07.07.2009 in 3 StR 132/09) ausgeführt, das Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen" setze voraus, dass der Erfolg der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution auf die Einflussnahme des Täters zurückzuführen ist, er also den bislang nicht vorhandenen Entschluss der Frauen, der Prostitution nachzugehen, erst hervorruft, oder die Geschädigten von dem von ihnen gefassten Entschluss, die Prostitution aufzugeben oder in geringerem Maße auszuüben, abbringt (BGH NStZ-RR 2004, 233).

  • BGH, 07.04.2005 - 2 StR 524/04

    Intertemporales Strafrecht (Änderung des persönlichen Anwendungsbereichs einer

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 Ws 86/10
    Die 2. Variante des § 180b Absatz 2 StGB a.F. hatte ihren eigenständigen Anwendungsbereich dort, wo es an einer unmittelbaren Beeinflussung oder an der für das Einwirken erforderlichen Intensität gerade fehlte (vgl. dazu BGH Beschluss vom 07.04.2005 - 2 StR 524/04 -' NStZ-RR 2005, 234; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. 2001, § 180b Rz. 13, 18f.).

    In seiner Entscheidung vom 07.04.2005 (2 StR 524/04) hat der Bundesgerichtshof die Strafbarkeit nach § 232 bejaht für einen Täter, der eine noch nicht endgültig zur Prostitutionsausübung entschlossene, unter 21 Jahre alte Frau, die lediglich mit dem Gedanken spielte, in einem Club der Prostitution nachzugehen, an einen Prostitutionsbetrieb vermittelte.

  • BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09

    Besetzungsrüge; gesetzlicher Richter; Geschäftsverteilung (Präsidiumsbeschluss;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 Ws 86/10
    Auch in seiner jüngsten Entscheidung vom 13. Januar 2010 (Az: 3 StR 507/09) legt der Bundesgerichtshof das Tatbestandsmerkmal des "Dazu-Bringens" im Sinne der §§ 232, 233 StGB restriktiv aus, dass nämlich eine Beeinflussung des Willens, der Prostitution nachzugehen oder diesen Beruf aufzugeben, stattfindet.
  • BGH, 18.04.2007 - 2 StR 571/06

    Zuhälterei (Ausbeuten; Überwachen); Menschenhandel zum Zweck der sexuellen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 Ws 86/10
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 18.04.2007 (2 StR 571/06) die Auffassung vertreten, im Falle einer Frau, die zuvor schon freiwillig der Prostitution nachgegangen war, sei Voraussetzung für eine Strafbarkeit, dass die Frau den Willen hatte, die Prostitution dauerhaft oder auch nur vorübergehend aufzugeben.
  • OLG Celle, 24.01.2013 - 2 Ws 313/12

    Tatbestandsmäßigkeit der ausbeutenden, dirigierenden und fördernden Zuhälterei

    Hier wird von der Rechtsprechung maßgeblich darauf abgestellt, ob die Person unabhängig von der Einwirkung durch den Täter bereits zur Prostitution entschlossen war oder nicht (vgl. dazu OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 279).
  • LG Kleve, 26.09.2018 - 110 KLs 10/18
    Dies genügt zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 232 Abs. 1 StGB a.F. (BGH NStZ-RR 2004, 233, 234; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 279).
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